Verhütung und Abtreibung
In Genf wird das erste Schweizer Zentrum für Familienplanung (CIFERN) 1965 eröffnet. Verschiedene...
Selbstentscheidung zur Abtreibung
In 19 Kantonen der Schweiz gilt der Schwangerschaftsabbruch als gesellschaftlich untragbar und wird...
Demonstration gegen den Papstbesuch
Zwei- bis dreihundert Demonstrierende folgen dem Aufruf der «Aktion gegen den Papstbesuch», in Bern...
Vor vierzig Jahren wurde die Pille erfunden, das wichtigste Verhütungsmittel für die Frauen. Die...
Stimmungsbericht aus Freiburg, der katholischen Bastion der Romandie, am Vorabend der...
Kein Entscheid zur Fristenlösung
Der SVP-Ständerat Hans Hofmann betrachtet den Schwangerschaftsabbruch als Vernichtung menschlichen...
Das Volk stimmt für eine Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs
Mit der deutlichen Annahme der Vorlage zur Fristenlösung im Juni 2002 geht das über dreissigjährige...
Vom Fischblasenpräservativ zur Pille
Von zerriebenen Akazienblättern der Antike über Kondome aus Lammdarm bis zur Antibabypille in den...
Missverstandene und falsch interpretierte medizinische Erfolge in der Hinauszögerung von AIDS lösen...
Kontext
Kaum eine politische Debatte wird in der Schweiz so leidenschaftlich geführt wie die Frage der Abtreibung und der Verhütung. In den letzten dreissig Jahren werden zu diesen Themen nicht weniger als vier Volksinitiativen lanciert und fünf eidgenössische Abstimmungen durchgeführt.
Die erste Bundesgesetzgebung über die Abtreibung geht auf das Jahr 1942 zurück. Die Artikel 118 bis 121 des Zivilgesetzbuches verbieten den Schwangerschaftsabbruch, ausser wenn das Leben oder die Gesundheit der Mutter gefährdet ist. Die Schweiz ist eines der ersten Länder, das die Abtreibung in diesem Fall explizit erlaubt.
Die Formulierung «Gesundheit der Mutter» im Gesetzestext lässt verschiedene Interpretationen zu. Je nach Kanton sind auch die psychische Gesundheit oder die sozialen Umstände massgebend. Kantone wie Genf, Neuenburg, Waadt oder Zürich pflegen eine liberalere Anwendung des Strafgesetzbuches als die katholischen Kantone. Dieser Umstand führt zu einem regelrechten Abtreibungstourismus. Anfangs der 70er-Jahre werden in der Schweiz jährlich nahezu 50'000 Abtreibungen durchgeführt, mehr als die Hälfte davon heimlich.
Unter dem Druck sowohl der feministischen als auch der fundamentalistischen Bewegungen werden mehrere politische Vorstösse lanciert, die der kollektiven Heuchelei – je nach politischem Standpunkt – ein Ende setzen sollen. Am 25. September 1977 wird die Initiative zur Fristenlösung – mit dem Ziel, den Schwangerschaftsabbruch während der ersten zwölf Wochen zu legalisieren – von der Stimmbevölkerung knapp abgelehnt. Sieben Jahre später wird die Initiative «Recht auf Leben», die genau das Gegenteil erreichen will, ebenfalls verworfen; die Diskrepanz der Resultate in den Kantonen ist beträchtlich.
Erst Ende der 90er-Jahre ist ein Konsens in der Abtreibungsfrage möglich. 1995 wird ein neuer Gesetzesentwurf zur Fristenlösung, der schon vor zwanzig Jahren vorgeschlagen wurde, wieder aufgenommen. Zum ersten Mal nimmt auch die CVP an den Vorbereitungsgesprächen zum Gesetz teil und unterstützt das Prinzip der Fristenlösung, das auch die Schweizer Bevölkerung akzeptiert: am 2. Juni 2002 wird das neue Gesetz an der Urne angenommen. Mit dieser Abstimmung reiht sich die Schweiz in die Länder mit einer liberalen Abtreibungspraxis ein.